Hautcremes – Verbot von Konservierungsstoff

Es gibt immer mehr Verbraucher, die auf den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon allergisch reagieren. Als Folge davon ist die Substanz deshalb in Kosmetika seit dem 12. Februar verboten, die auf der Haut verbleiben wie z.B. Handcremes oder Bodylotions. Erlaubt bleibt sie in Produkten, die üblicherweise abgewaschen werden, etwa in Shampoo, Duschgel oder Seife. Die neue Regelung geht auf eine Bewertung durch den wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherung der Europäischen Union zurück. Für Kosmetika gilt seit 2009 in der EU ein Maximalwert für die Dosierung. Der Konservierungsstoff war zuletzt in einer wachsenden Zahl von Produkten zur Haltbarmachung eingesetzt worden.

Arzt & Wirtschaft Dermatologie Februar/2017

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